Für den ordnungsgemässen Betrieb der Anlage muss diese entweder durch einen FI-Schalter (PRCD, Typ B, 30 mA) bei der Aussensteckdose abgesichert oder es muss eine allstromsensitive Fehlerstrom-Überwachungseinheit (RCMU) im Wechselrichter/Netzschnittstelle nachweislich eingebaut sein.
Bei der Installation der Anlage ist zu beachten, dass nur eine Plug&Play Anlage pro Bezügerleitung angeschlossen werden darf. In der Schweiz ist es erlaubt, kleine Plug & Play Anlage bis max. 600W Ausgansleistung ohne Bewilligung selbst zu installieren. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber über den Betrieb der Solaranlage informiert wird.
Bei PV-Anlage mit einer AC Ausgangsleistung von >600W gilt aufgrund der abgegebenen Leistung die Installationspflicht gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) und darf nur durch Personen respektive Betriebe installiert werden, welche im Besitz einer lnstallationsbewilligung nach Art. 9 oder 14 NIV ist.
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